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StGB § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern

StGB § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern

[ Auszug: (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs ... ]